Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BBK NRW)
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) ist die Berufsvertretung der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Deutschland. Er setzt sich für die Interessen der Künstlerinnen und Künstler gegenüber der Bundesregierung und den Landesregierungen ein und wirkt in Sachgremien an der Kulturpolitik des Bundes und der Bundesländer mit.
Über das vom BBK NRW gegründete gemeinnützige Kulturwerk werden Kunstausstellungen durchgeführt, Künstlersymposien veranstaltet, Publikationen herausgegeben und Maßnahmen unterstützt, die aktuelle bildende Kunst der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Der KunstKurier, Mitteilungsblatt des BBK NRW, erscheint im Vier-Monats-Rhythmus mit Titelthemen wie z. B. Kunst und Bau, Künstlerarchive, Kulturpolitik in NRW oder Kultur und Schule. In den Rubriken werden Ausschreibungen, Wettbewerbe, Ausstellungen und interessante Kunstprojekte vorgestellt. Den KunstKurier erhält jedes Mitglied der nordrhein-westfälischen Bezirksverbände.
Bundesweit zählt der BBK fast 10.000 Mitglieder, die sich auf 16 Landesverbände verteilen. Der fast 1500 Mitglieder zählende Landesverband NRW wurde 1948 gegründet und vertritt seine Mitglieder auf Landesebene. Er fasst die nordrhein-westfälischen Bezirksverbände Aachen/Euregio, Bergisch Land, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Köln, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Ruhrgebiet und Westfalen zusammen.
Salzburg in neuen Ansichten
Ausschreibungen, 09.12.2011
Thema des Wettbewerbs, veranstaltet von der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE und der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG, ist die künstlerische Auseinandersetzung mit der Stadtlandschaft am Beispiel der Stadt Salzburg. Es werden sechs Arbeitsstipendien vergeben.
KünstlerInnen können bis zum 29.02.2012 eine Dokumentation ihres bisherigen Werkes durch Fotografien, Kataloge oder ähnliches, unter Einschluss einer Biografie, einreichen. Das vorgelegte Material wird nicht zurückgesandt und bildet die Grundlage für die Entscheidung der Jury.
Die Jury wird die Stipendien für Werke der Malerei, der Grafik und Arbeiten in der Fläche mit allen künstlerischen Mitteln, nicht jedoch Druckgrafik und künstlerische Fotografien vergeben.
Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen aus dem In- und Ausland.
Die Arbeitsstipendien haben folgenden Umfang: • Unterkunft und Bereitstellung eines Ateliers in Salzburg in der Zeit vom 3.09. bis 15.10. 2012 • Auszahlung eines Aufenthaltsbeitrages von 3.000 € bei Ankunft in Salzburg • Ausstellung der während des Arbeitsaufenthaltes geschaffenen Werke vom 20.10. bis 10.11.2012 in der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE.
Die Arbeiten bleiben im Eigentum der Künstler und werden während der Ausstellungsdauer zum Verkauf angeboten. Bei Verkauf erhält die Galerei einen Anteil von 40 %.
Die Jury wird die Stipendiaten zwischen dem 1. und 10.03.2012 verständigen.
Bewerbungen per Post oder per Mail an:
NEUHAUSER KUNSTMÜHLE
Mühlstraße 5a, 5023 Salzburg, Austria
Tel.: +43 (0) 662 649050
www.neuhauser-kunstmuehle.at
anmeldung[at]neuhauser-kunstmuehle.at
Di–Fr 15–18 Uhr, Sa 11–14 Uhr
Stipendium Werkstatt Plettenberg 2012
Um das Stipendium können sich bildende Künstler der Sparten Bildhauerei mit kleineren Formaten/Kleinplastik bewerben. Der Hochschulabschluss sollte nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Ausschreibungen, 09.12.2011
Begabten jungen Künstlern soll damit im Anschluss an ihr Studium sechs Monate freien Arbeitens ohne größere finanzielle Sorgen ermöglicht werden. Den Bewerbern wird für die Dauer des am 1. Mai 2012 beginnenden Stipendiums eine 2-Zimmer-Wohnung im Zentrum Plettenbergs mit Bad, Küche, einem mittelgroßen Atelier und einem Garten mietfrei mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 500 € angeboten. Die Stipendiatin oder der Stipendiat soll sich während des Stipendiums von Mai bis Oktober in Plettenberg aufhalten. Darüber hinaus wird die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins erwartet. Der Verein richtet eine Abschlussausstellung aus und fördert die Herstellung eines Katalogs.
Bewerbungsunterlagen unter
www.werkstatt-plettenberg.de
Einsendeschluss: 31. Januar 2012
Werkstatt Plettenberg
Kreis zur Förderung der Bildenden Kunst e.V.
Hartmut Engelkemeier
Goethestr. 16, 58840 Plettenberg
Donnersberger Stipendium 2012
„Ländliche Begegnungen“
Ausschreibungen, 30.11.2011
Der Kunstförderverein Donnersbergkreis schreibt jedes Jahr das mit 1.500 Euro dotierte dreimonatiges Stipendium „Ländliche Begegnungen“ für bildende Kunst aus. Das Stipendium schließt freies Wohnen in einer Atelierwohnung in Obermoschel (kleinste Stadt der Pfalz), ggf. eine Materialpauschale, sowie den Ankauf einer Arbeit ein. Voraussichtlicher Termin des Stipendiums: Juli bis September 2012. Zur Bewerbung sind eine kurze Vita und eine Präsentationsmappe mit ca. 10 Fotos einzureichen.
Bewerbungsschluss: 11. Mai 2012
Kunstförderverein Donnersbergkreis e.V.
Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden
Tel. 06352 / 710-107, kschilling[at|donnersberg.de
Informationsveranstaltung zur KSK in Köln
Die Künstlersozialversicherung – damit Freie besser arbeiten können
Ausschreibungen, Veranstaltungen, 14.11.2011
Am 22. November lud der Bundesverband Bildender Künstler Köln (BBK Köln) in Kooperation mit dem Fachbereich Bildende Kunst von ver.di zu einem Informationsabend für Künstlerinnen und Künstler in den Veranstaltungssaal des DGB-Hauses ein. Über 50 Interessierte der unterschiedlichsten künstlerischen Sparten folgten der Einladung zu dieser Veranstaltung zu den Themenbereichen Aufnahmekriterien, Qualität der Nachweise, Mindestarbeitseinkommen, Prüfungen durch die KSK und Neuerungen in der Gesetzgebung.
Monika Heinzelmann, Leiterin des Bereichs interne/externe Kommunikation der Künstlersozialkasse, referierte zu den Themen und beantwortete ausführlich die zahlreichen Fragen aus dem Publikum.
Zu Beginn wurden die Aufnahmekriterien bzw. die Voraussetzungen für die Versicherung in der KSK erörtert. Voraussetzung ist, dass ein selbständiger Künstler oder Publizist seine Tätigkeit auf Dauer erwerbsmäßig ausübt und damit seinen Lebensunterhalt verdient. Für den Versicherungsschutz muss hierfür ein jährliches Mindesteinkommen von über 3.900 € erzielt werden.
Der KSK müssen bei Antragstellung Belege über die Selbständigkeit, künstlerische Tätigkeit und Anerkennung vorgelegt werden, dies können z. B. Studienbescheinigungen, Nachweise über die Teilnahme an Ausstellungen, Kataloge und Verträge mit Auftraggebern sowie die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem BBK sein.
Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist, wer z. B. bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Anhaltspunkte für eine selbständige Tätigkeit (nur selbständige Künstler sind nach dem KSVG zu versichern) sind u.a. eine eigene Betriebsstätte (Atelier), keine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit und Ort der Arbeitsleistung, sowie das Tragen des Unternehmerrisikos.
Die Künstlersozialversicherung prüft bei Antragstellung, ob die genannten Kriterien erfüllt werden. Die Versicherung beginnt dann grundsätzlich bei Antragstellung an die KSK.
In der Fragerunde wurde deutlich, dass eine künstlerische Tätigkeit ohne bzw. sehr geringfügige Einkünfte nicht ausreicht, um in der KSK versichert zu werden. Dies betraf leider auch aktive Künstler, die Kunst schaffen und ausstellen, die sich nicht oder nur sehr begrenzt für den Verkauf eignet (z. B. temporäre, raumbezogene Installationen). Auch können (einkommens-)steuerbefreite Förderungen wie Stipendien nicht als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit anerkannt werden.
Das Mindesteinkommen für den Versicherungsschutz muss über 3.900 € jährlich betragen. Diese Mindesteinkommensgrenze kann zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren unterschritten werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt. Ausnahmen gibt es für Berufsanfänger, die in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer künstlerischen Tätigkeiten versichert bleiben, selbst wenn das Mindesteinkommen nicht erreicht wird.
Diese Dreijahresfrist verlängert sich, wenn die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung oder einer festangestellten Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherten in der KSK werden zum Ende des Jahres aufgefordert, ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen (Gewinn) für das folgende Jahr zu schätzen. Von den voraussichtliches Einnahmen aus Verkäufen, Honoraren und Vergütungen sind die voraussichtlichen Betriebskosten abzuziehen.
Diese sind z. B. Ateliermiete, Arbeitsmaterialien, Werbungskosten, Abschreibungen und Löhne. Was unter dem Strich übrig bleibt, ist der Gewinn bzw. das voraussichtliche Arbeitseinkommen. Aus dieser Angabe errechnen sich die zu zahlenden Abgaben an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Die Künstlersozialkasse prüft jährlich mindestens fünf Prozent der Versicherten. Diese werden aufgefordert, neben ihrer jährlichen Einkommensschätzung auch das tatsächlich erzielte Einkommen rückwirkend für vier Jahre anzugeben. Als Nachweise dienen dafür die Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen für die entsprechenden Jahre.
Ist das Mindesteinkommen zu oft unterschritten worden, oder können keine Nachweise erbracht werden, kommt es zu einem Ausschluss aus der Künstlersozialversicherung.
Abweichungen von den geschätzten Angaben der Versicherten haben auf die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge keine Auswirkungen, es werden keine Beiträge zurückverlangt oder nacherhoben, auch wenn keine Nachweise erbracht werden konnten und der/die Künstler/in aus der KSK ausgeschlossen wurde. Nur wenn bewusste Falschangaben vorliegen, z. B. wenn bei einem kontinuierlich hohen Arbeitseinkommen stets eine sehr geringe Schätzung abgegeben wurde, wird dies weiter verfolgt.
Da die Renten der z. Zt. in der KSK Versicherten aufgrund ihrer durchschnittlich geringen Einkünfte und somit geringen Einzahlungen in die Rentenversichrung auch sehr gering ausfallen werden, wurde darauf hingewiesen, dass auch Künstlerinnen und Künstler die staatlich geförderte Riester-Rente in Anspruch nehmen können. In der KSK versicherte Künstlerinnen und Künstlern können ab einem monatlichen Beitrag von 5 € eine Zusatzrente aufbauen.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass 2012 ein Gesetzgebungsverfahren starten soll, dass zukünftige Rentenbezieher, die lange nur geringe Beiträge (bedingt durch ihren geringen Verdienst) in die Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich z. B. mit der Riester-Rente vorgesorgt haben, besser stellen soll. Das Modell Zuschuss-Rente sieht u. a. zum Start vor, dass ab 40 Versicherungsjahren (davon z B. 30 Beitragsjahre durch Einzahlungen in die KSK) und mindestens 5 Jahren zusätzlicher Vorsorge ein monatliches Netto-Einkommen von 850 € garantiert wird. Diese liegt deutlich höher als die z. Zt. an Geringverdiener im Rentenalter ausgezahlte „Grundsicherung“, die nur 684 € beträgt und die an alle Bedürftigen ausgezahlt wird, egal ob sie lange gearbeitet haben oder nicht.
Sollte dieses Modell das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen und zum 1. Januar 2013 tatsächlich in Kraft treten, stünden diejenigen besser dar, die lange bei geringen Einkünften in die Rentenkasse eingezahlt haben und zusätzlich vorgesorgt haben. Petra Gieler
