Stellungnahme zu Kunst und Bau in NRW

Von Friederike van Duiven (Vorsitzende des BBK Landesverbandes NRW)

 

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband NRW begrüßt selbstverständlich das Engagement des Landes für Kunst und Bau. Schließlich gehört dieses Programm zu einer der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der bildenden Kunst und deren Kommunikation in der Öffentlichkeit. Außerdem sind Kunst und Bau Aufträge ein besonderes Instrument  individueller Künstlerförderung.

Wir unterstützen die in der Koalitionsvereinbarung formulierte Absicht, das Kunst und Bau Programm fortzuführen und künftig wieder mit einem prozentualen Anteil an die Baukosten zu binden.

Wenn dies aber zu verbindlichen Bedingungen für die Künstlerinnen und Künstler führen soll (Zitat Koalitionspapier), so sollte eine Richtlinie zur Durchführung (K7) schnellstmöglich erarbeitet werden. Die alte Richtlinie für Kunst und Bauen ist leider schon seit 1. Januar 2001 nicht mehr gültig. Dies erscheint uns alleine schon deshalb wichtig, um die benötigten Gelder für eine prozentuale Regelung sicherzustellen.

Darüber hinaus fordern wir, dass das Kunst und Bau Programm und dessen Richtlinie in das von der Landesregierung geplante Kulturfördergesetz aufgenommen wird.

 

 

Ein Expertenbeirat (dem unbedingt Künstler, z. B. auch der BBK, angehören sollten) müsste die Neufassung der Richtlinie begleiten.

Ein solcher Beirat sollte darüber hinaus schon im Vorfeld, je nach den gegebenen Möglichkeiten, eine transparente Vergabepraxis sicherstellen, z. B. eine – möglichst offene –  Ausschreibung.

Ziel sollte es sein, die ausgewählten KünstlerInnen schon frühzeitig in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

Der BBK NRW beanstandet die bisherige Vergabepraxis, weil der Kreis der insgesamt einbezogenen Künstler sehr begrenzt ist bzw. dem Gutdünken einzelner Personen obliegt.

Ebenso verhält es sich mit der Besetzung bisheriger Jurys. Die Kunstsachverständigen sind fast ausschließlich Professoren der Kunsthochschulen und Leiter von Museen oder Kunstvereinen. Es wurde bisher nicht für nötig gehalten, Verbände wie den BBK und andere Netzwerke zu beteiligen.

Dies sollte sich im Sinne der Transparenz und der breiteren Öffnung gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern dringend ändern.

 

Darüber hinaus empfiehlt es sich in Zusammenarbeit mit dem Expertenbeirat eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu etablieren. Neben einer Internetdatenbank und Katalogen können regelmäßige Werkstattgespräche zu einer inhaltlichen Kommunikation, sowie Evaluation und Weiterentwicklung des Programms beitragen

Ebenso ist die Pflege und Erhaltung  bisheriger sowie neuer Kunstwerke sicher zu stellen. Dazu gehört es auch, bei erheblichen inhaltlichen oder baulichen Veränderungen im Umfeld bestehender Kunst, den Expertenbeirat einzubeziehen, um eine jeweilige fachliche Einschätzung und sachlichen Rat zu bekommen.

Friederike van Duiven, Juni 2011

 

 

 

Kunst und Bau in NRW

Das Kunst und Bau-Programm des Landes NRW hat eine 75 Jahre alte Tradition: Das Land bezieht bildende Künstler bei der Planung seiner Bauten mit ein.

Künstlerinnen und Künstler entwickeln für öffentliche Bauvorhaben – in enger Zusammenarbeit mit den Architekten – Werke, die im Dialog mit der Architektur und ihrem Umfeld stehen. Kunst kann ein inspirierender „Störfaktor“ sein oder ein gestaltendes Element. Die Bandbreite reicht vom Wandgemälde über die Installation, die Lichtgestaltung bis zur Skulptur im Außenraum.

Indem die Landesregierung Aufträge an bildende Künstler erteilt, fördert sie die zeitgenössische Kunst, ermöglicht einem breiten Publikum die alltägliche Begegnung mit aktuellen Werken und übernimmt gleichzeitig eine Vorbildfunktion für Kommunen und private Bauherren.

Soweit die Selbstdarstellung des Landes NRW ......

 

Der BBK-NRW begrüßt selbstverständlich das Engagement des Landes für Kunst und Bau. Schließlich gehört dieses Programm zu der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der bildenden Kunst

Die zu diesem Zweck getroffene Richtlinie zur Durchführung (K7) ist leider schon seit 1. Januar 2001 nicht mehr gültig. Sie dient nur noch als Orientierungshilfe und  soll schon seit Längerem neu erarbeitet werden. Der BBK NRW dringt auf eine schnelle Bearbeitung und hat beantragt, an dieser Neufassung mitzuwirken.

Die Hauptänderung ist bereits, dass Kunst und Bau nicht mehr dem Bauminister, sondern dem Kulturbereich zugeordnet ist.

Die Ausgaben für Kunst und Bau werden nun nicht mehr prozentual nach der jeweiligen Bausumme berechnet. Sie werden auch nicht mehr dem Bau- sondern dem Kulturetat entnommen.

Somit richten sie sich nun nach der aktuellen Haushaltslage im Kulturbereich und der jeweiligen politischen Bewertung von Kunst und Bau innerhalb des gesamten Kultursektors.

Konsequenz ist, dass sich die Entscheidung ob Kunst und Bau bei einer Baumaßnahme beauftragt wird, nicht nur nach Art, Zweck und Bedeutung des Baues richten, sondern genau so nach dem aktuellen Kulturetat.

Die Entscheidung trifft keine Kunstkommission, offene Wettbewerbe finden aus Kostengründen nicht statt. Über die Einladungen zu den begrenzten Wettbewerben entscheidet die staatliche Kulturverwaltung. Manchmal werden Kunstsachverständige oder Kunstvereine vor Ort um zusätzliche Vorschläge gebeten.

Der BBK NRW beanstandet diese Vorgehensweise, weil der Kreis der insgesamt einbezogenen Künstler dadurch zu klein ist bzw. dem Gutdünken einzelner Personen obliegt. Wir haben auch hier angeregt, den jeweiligen BBK um Vorschläge zu bitten, da wir ein breiteres Spektrum von Künstlern kennen und auch einbezogen wissen wollen.

Ebenso verhält es sich mit der Besetzung der jeweiligen Jury. Die Kunstsachverständigen sind oft Lehrende einer Kunsthochschule, Leitungen von Museen oder Kunstvereinen. Es wird bisher nicht für nötig gehalten, Verbände wie den BBK oder andere zu beteiligen.

Wir halten dagegen eine Beteiligung des BBK an den Auswahlgremien für außerordentlich wichtig, nur so kann man dem gesamten Verfahren zu mehr Transparenz verhelfen und den Blick aus dem breiten alltäglichen Künstlerdasein in die Jury miteinbeziehen.

Auf Bundesebene hat sich gezeigt, wie fruchtbar eine Zusammenarbeit im Bereich Kunst und Bau mit dem BBK sein kann.

Friederike van Duiven, 2008